Hotellerie steht trotz Lockerungsmassnahmen weiterhin still
Der andauernde tourismuswirtschaftliche Stillstand macht zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zwingend notwendig.
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Der Bundesrat hat am 16. April sein Lockerungskonzept bezüglich der Corona-Schutzmassnahmen vorgestellt. Demnach sollen wirtschaftliche Aktivitäten in drei Etappen wieder aufgenommen werden können. Für touristische Betriebe ist eine Öffnung frühestens ab 8. Juni möglich. Nach wie vor bestehen Unklarheiten bezüglich konkreter Öffnungstermine, obwohl HotellerieSuisse und GastroSuisse dem Bundesrat ein Restart-Konzept präsentiert haben. Diese Planungsunsicherheit ist Gift für die Beherbergungswirtschaft. Mit der Fortführung der behördlichen Schliessungen befindet sich der Tourismus weiterhin in einem Vakuum. Durch diese indirekten Auswirkungen erhöhen sich die wirtschaftlichen Einbussen in der Beherbergungsbranche auf enorme Ausmasse. Umso dringlicher ist daher der Ausbau der wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen durch die Politik.
Tourismus und Gastgewerbe liegen am Boden
Die Tourismuswirtschaft wird mit vollster Wucht von der Corona-Krise getroffen. Während Restaurants gänzlich geschlossen sind, leiden die Hotelbetriebe unter De-facto-Schliessungen durch den Unterbruch der touristischen Wertschöpfungskette: Touristische Attraktionen wie Wellnessanlagen, Bergbahnen, Sehenswürdigkeiten und vieles mehr bleiben weiterhin nicht zugänglich. Der Tourismus liegt weltweit am Boden. Ferien und Reisen werden erst mit grosser Verzögerung wieder aufgenommen werden. Nach den drastischen Einbrüchen in der Winter- und Frühjahrssaison steht mittlerweile auch die Sommersaison gänzlich auf der Kippe.
Existentielle Nöte machen Ausbau der Unterstützung notwendig
Wie eine aktuelle Studie von BAK-Economics zeigt, beträgt der erwartete Rückgang für 2020 alleine in der Beherbergung 25.6%. Kantonale Wertschöpfungsverluste im Tourismus sind im Umfang von zwischen 21 bis rund 30% zu erwarten. Eine Studie der HES-SO beziffert die voraussichtlichen monatlichen Umsatzeinbussen bei Schweizer Hotels für die Monate März, April und Mai auf 69%, 90% und 73%.Damit wird klar, dass die vom Bundesrat kurzfristig aufgestellten Überbrückungshilfen aus wirtschaftlicher Sicht kaum ausreichen werden, um die Tourismusbranche vor verbreiteten Überschuldungen, Konkursen und Entlassungswellen zu schützen. Vielmehr müssen jetzt die bereits bestehenden und installierten Instrumente dringend ausgebaut sowie punktuell ergänzt werden.
Parlament soll Forderungen der Branche umsetzen
Die Tourismusbranche steht ganz am Schluss des etappierten Lockerungsplan des Bundesrates. Das Parlament muss daher handeln und selber aktiv werden: Zum einen müssen für touristische Akteure die COVID-Überbrückungskredite während der ganzen Laufzeit zinslos gewährt werden, um zusätzliche finanzielle Bürden und Planungsunsicherheiten für betroffene Betriebe zu vermeiden. Zum anderen sollen in Härtefällen Rückzahlungspflichten der Notkredite ganz oder teilweise aufgehoben werden. Schliesslich bedarf es grosser Marketinganstrengungen im Rahmen der Nachfrageförderung durch Schweiz Tourismus. Für das Programm müssen CHF 67 Millionen gesprochen werden.
Wir erwarten sofortige Gesprächsbereitschaft zur Diskussion der eingereichten Restart-Konzepte und die grösstmöglichen Anstrengungen seitens der Verwaltung und des Bundesrates, dass die Tourismusbranche und deren Betriebe für die Zeit nach dem 8. Juni baldmöglichst über Klarheit und Planungssicherheit verfügen.