Härtefälle in der Hotellerie müssen zügig behandelt werden
Die Erweiterung bei den Härtefallhilfen sind als Teilerfolg zu werten, allerdings dürfen diese in der Hotellerie keinesfalls verzögert behandelt werden.
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Der Bundesrat hat heute die Schutzmassnahmen gegen die Corona-Pandemie weiter verschärft und gleichzeitig Erleichterungen bei der Härtefallhilfe beschlossen. Erfreulicherweise werden die Kompensationszahlungen für betroffene Unternehmen betragsmässig erhöht, wie dies HotellerieSuisse gefordert hatte. Härtefallgesuche von Beherbergungsbetrieben müssen nun von den Kantonen rasch bearbeitet werden und dürfen nicht gegenüber Anträgen aus Branchen benachteiligt werden, die keinen Anpsruchsnachweis mehr erbringen müssen.
Der Bundesrat hat heute weitere drastische Verschärfungen vorgenommen und die Schweiz in einen weitgehenden Lockdown zurückgeführt, wie dies in ähnlicher Form bereits im Frühjahr der Fall war. Für die Hotellerie bleiben die Rahmenbedingungen höchst anspruchsvoll, weil die touristische Nachfrage nunmehr seit fast einem Jahr stark beeinträchtigt ist. Obwohl Beherbergungsbetriebe nie behördlich geschlossen wurden, leidet die Branche stark unter grossen Störungen der touristischen Wertschöpfungskette. Umso wichtiger sind deshalb die heutigen Beschlüsse des Bundesrates bezüglich verbesserten Härtefallmassnahmen. Wie von HotellerieSuisse gefordert, werden die Beträge zugunsten betroffener Betriebe anteilsmässig und nominell erhöht.
Erhöhung der Härtefallbeträge als wichtiger Schritt
Dass Unternehmen neu mit bis zu 20 statt zehn Prozent des Umsatzes entschädigt werden, ist für die Hotellerie als fixkostenintensive Branche elementar. Zu begrüssen ist auch die Erhöhung der nominellen Beträge auf bis zu 750'000 Franken, weil damit grösseren Betrieben besser Rechnung getragen werden kann. Allerdings sollten die Höchstgrenzen weiter heraufgesetzt werden, wenn kapitalintensive Hotelbetriebe nicht benachteiligt werden sollen. HotellerieSuisse appelliert weiter an die Politik, dass entsprechende Anpassungen zugunsten solcher Unternehmen vorgenommen werden. Ansonsten können diese nicht im gleichen Verhältnis profitieren, was Ungerechtigkeiten schafft.
Senkung der Verlustgrenze von 40 auf 30 Prozent nötig
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sollte zudem das Anpruchskriterium im Gesetz von 40 auf 30 Prozent Umsatzverlust gesenkt werden. Bei vielen Betrieben sind die Reserven bereits aufgebraucht. Die erlittenen Verluste in der Beherbergung sind nicht kompensierbar und führen zwangsläufig zu einem starken Anstieg der Verschuldung. Gleichzeitig kann ein Hotelbetrieb systembedingt nur schmale Margen und Reserven erwirtschaften.
Härtefalle in der Hotellerie nicht benachteiligen
Einmal mehr betont HotellerieSuisse nach dem heutigen Bundesratsentscheid, dass die Hotellerie nun rasch mit der nötigen Härtefallhilfe bedient werden muss. Hierzu sind die Kantone gehalten, Gesuche von Beherbergungsbetrieben nicht verzögert, sondern zeitnah zu behandeln. Der heutige Entscheid des Bundesrates, behördlich geschlossenen Betrieben den Härtefall-Nachweis zu ersparen, darf nicht zu einer Benachteiligung der Hotellerie führen. Wie der Bundesrat selbst betont hat, ist die Hotellerie eine der hauptbetroffenen Branchen. Entsprechend muss auch ihre Kompensation angemessen, einfach und schnell sichergestellt werden. Schliesslich müssen Beherbergungsbetriebe als tragende Pfeiler des Tourismus mitten in der Winter-Hochsaison der Berggebiete massive Einbussen in Kauf nehmen, während die Lage in den städtischen Gebieten aufgrund fehlender internationaler Gäste und Geschäftstouristen bereits seit Monaten prekär ist.
Massiver Ausbau von Tests nötig
HotellerieSuisse fordert weiterhin einen Ausbau der Testkapazitäten und fordert den Bundesrat auf, nicht nur auf Einschränkungen zu setzen, sondern auch die Tests massiv auszubauen. Touristen und Mitarbeitende sollen sich unkompliziert in der Schweiz testen lassen können – auch ohne Symptome. Mit einem intelligenten Testsystem wird die touristische Erholung gefördert und die Nutzung touristischer Infrastruktur besser ermöglicht. Kostenlose oder stark vergünstigte Tests für alle Personen ergänzen die Impfstrategie des Bundes bei der Bekämpfung der Pandemie. Zu diesem Thema blieb der Bundesrat heute leider eine Antwort schuldig.