Allgemeinverbindlichkeit zentral für GAV
HotellerieSuisse bekämpft Angriffe auf die Allgemeinverbindlichkeit mit Nachdruck. Sie spalten die Arbeitgeberschaft und schwächen so die Sozialpartnerschaft empfindlich.
Wir beobachten vermehrte Angriffe auf die Allgemeinverbindlichkeit des GAV mit Sorge. Ist ein GAV allgemeinverbindlich erklärt (sogenannter ave GAV), gelten die festgelegten Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die nicht Mitglied eines Verbandes sind und sorgen so für fairen Wettbewerb. Dies ist auch in unserer Branche der Fall. Forderungen aus Politik und Branchen ohne ave GAV nach strikteren Regulierungen und Eindämmung der ave GAV gefährden die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit aller ave GAV Branchen.
Umsetzung des ave GAV ist gesetzeskonform
Die Umsetzung und Einhaltung des ave GAV oder das grosszügige Aus- und Weiterbildungsprogramm verursachen Kosten, die durch Beiträge der vertragsschliessenden Verbände und aller Firmen und Beschäftigten in den betreffenden Branchen gedeckt werden. Um die Transparenz der Mittelverwendung zu dokumentieren, veröffentlicht unsere Branche bereits seit Jahren den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Schliesslich überprüft das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als Aufsichtsbehörde akribisch jährlich die Geldflüsse in der Sozialpartnerschaft in ave GAV-Branchen. Mehr Regulierung braucht es nicht.
Wir setzen uns dafür, dass jegliche Angriffe auf den ave GAV abgewehrt werden, etwa im Rahmen unserer Mitgliedschaft beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und beim Schweizerischen Gewerbeverband oder im politischen Lobbying.