Revision der Kriterien für Serviced Apartments
Im Zuge der Revision der Hotelkriterien werden jeweils auch die Kriterien für Serviced Apartments überprüft. Wir zeigen Ihnen auf, was sich bei dieser Kategorie ab 01.01.2025 ändert.
Die Basis-Kategorie «Serviced Apartments» wurde 2018/2019 entwickelt und 2020 eingeführt. Mitte 2024 waren 49 Betriebe klassiert (5x 5-Sterne I 23 x 4-Sterne I 17 x 3-Sterne I 1x 2-Sterne); die Wachstumstendenz ist kontinuierlich steigend. Das Ziel dieser Basiskategorie ist es, die Serviced Apartments zu differenzieren; gleichzeitig aber auch, den grössten gemeinsamen Nenner mit der Hotellerie (den Schlaf- und Wohnbereich) vergleichbar zu machen.
Der Beherbergungstyp Serviced Apartments zeichnet sich dadurch aus, dass das Wohnen und die damit verbundene Selbstversorgung (Kochen, Essen, Waschen, etc.) Kern des Angebotes sind. Aufgrund des Prinzips der Selbstversorgung ist der Dienstleistungsgrad tiefer als in der Hotellerie. Demgegenüber steht, dass der Wohnraum pro Person grösser ist als in der Hotellerie, da die Apartments über einen abgetrennten Schlafraum, eine separate Nasszelle und einen zusätzlichen Wohnbereich mit Küche und Essbereich verfügen. Und falls keine Trennung zum Schlafbereich besteht (Lofts, Studios, etc.), müssen die Räume über eine minimale m2-Grösse verfügen.
Ziel der Revision
Da der grösste gemeinsame Nenner mit der Hotellerie vergleichbar gemacht werden soll, führt dies dazu, dass mit jeder Revision der Kriterien der Hotels (HSU) immer auch Anpassungen bei den Kriterien der Serviced Apartments nötig werden:
- Das Ziel dieser Revision ist also die Aufrechterhaltung der Stringenz zu den Hotelkriterien.
Beurteilung der Anpassungen
Die Anpassungen sind gering, da sich die Essenz der Klassifikation für die Serviced Apartments bewährt hat. Von rund 120 Kriterien wurden 5 Kriterien gestrichen und rund ein Dutzend Kriterien den neuen Anforderungen gemäss Hotelkriterien angepasst.
Eine wesentliche und nicht der Hotelrevision geschuldete Anpassung bei den Kriterien der Serviced Apartments betrifft die Grösse der Apartments. Bei der Entwicklung der Kriterien im Jahr 2019 wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass – insbesondere in den Städten – auch „single used“-Apartments angeboten werden. Da bei offener Raumgestaltung eine „minimale m2-Anforderung pro Kategorie“ zur Anwendung kommt, müssen diese Anforderungen für „single used“-Apartments noch ergänzt werden:
1-Stern | 2-Stern | 3-Stern | 4-Stern | 5-Stern | |
---|---|---|---|---|---|
1er-Apartments (→ neu) | --- | 17.5m2 | 21.0m2 | 24.5m2 | 28.0m2 |
2er-Appartments (→ Status Quo) | --- | 25.0m2 | 30.0m2 | 35.0m2 | 40.0m2 |
+Personen (→ angepasst) | --- | +3.0m2 | +3.0m2 | +4.0m2 | +4.0m2 |
- Maximal 15% der Apartments können die m2-Anforderungen der Kategorie unterschreiten
- Die Unterschreitung darf jedoch nicht grösser sein, als die m2-Anforderungen der nächsttieferen Kategorie und muss dem Gast vor der Buchung zweckmässig und transparent kommuniziert werden.
Das Wichtigste zur Umsetzung
- Die neuen Kriterien treten ab 01.01.2025 in Kraft. Somit werden alle Serviced Apartments, deren Klassifikation im Jahr 2025 abläuft, auf der Grundlage der neuen Kriterien klassiert.
- Für alle Serviced Apartments, die auf der Grundlage der alten Kriterien klassiert sind und deren Klassifikation nicht abgelaufen ist, gilt die Besitzstandwahrung bis zum Ablauf ihrer Klassifikation.