Für eine dynamische SGH am Puls der Zeit
Damit die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) aktuellen und künftigen Ansprüchen der Branche gerecht wird, braucht es Anpassungen im Gesetz.
Neben der Vergabe von zinsgünstigen Krediten hilft die SGH Beherbergungsbetrieben bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen, Konkurrenzanalysen (Benchmarking) oder Machbarkeitsstudien. Bei ihren Dienstleistungen muss sich die SGH dem Wandlungsprozess der Branche anpassen und neue Finanzierungsmodelle anbieten.
Anpassungen im Rahmen der Gesamtrevision
2025 steht eine Gesamtrevision der gesetzlichen Grundlagen der SGH an. Damit die SGH den aktuellen und künftigen Ansprüchen der Branche gerecht wird, sind Anpassungen unerlässlich. Dazu gehören die Ausweitung des Förderperimeters auf städtische Gebiete und die Förderung energetischer Sanierungen von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum. HotellerieSuisse fordert nachdrücklich, dass diese beiden Anliegen, welche das Parlament 2022 respektive 2021 in Auftrag gegeben hat, innerhalb der SGH-Revision umgesetzt werden.
Ausweitung des Förderperimeters auf Städte
2022 hat das Parlament einem Vorstoss zugestimmt, der vorsieht, dass künftig auch städtische Betriebe bei Investitionsvorhaben durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) zu fördern sind. Bis anhin galt dies nur für Betriebe in Tourismusgebieten und Kurorten. Dies stand im Widerspruch zu den Bemühungen der Destinationen und der Strategie des Bundes, den Ganzjahrestourismus zu fördern. Der Auftrag der SGH ändert sich durch die Erweiterung des Perimeters nicht. Darlehen würden weiterhin nur an wettbewerbsfähige Betriebe vergeben.
Energetische Sanierungen ermöglichen
Beherbergungsbetriebe in Berggebieten wollen ihren Beitrag zu Netto-Null leisten. Dafür brauchen sie Unterstützung. Im September 2021 verabschiedete das Parlament deshalb eine Motion mit dem Ziel, Betriebe in Berggebieten bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen. Daraufhin entwickelte das SECO in Zusammenarbeit mit Experten ein Programm, das die Umsetzung dieses Vorstosses innerhalb der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) vorsieht. Um dies in die Tat umzusetzen, muss das Programm in der bevorstehenden SGH-Revision berücksichtigt werden.