Lebensmittelsicherheit und Hygiene
Die Hotellerie ist in vielfacher Weise von betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen betroffen. Politisch setzt sich HotellerieSuisse deshalb dafür ein, dass sich staatliche Eingriffe auf Missbrauchsbekämpfung beschränken.
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Der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden immer mehr Bedeutung beigemessen. Auch der Staat fühlt sich deshalb zunehmend dafür verantwortlich. Er formuliert höhere Anforderungen an die Präventionspolitik und den damit verbundenen Regelungen. In der Hotellerie tangieren diese Vorgaben sämtliche Bereiche des Betriebes: Arbeitssicherheit, Hygiene, Brandschutz Vorallem aber auch das Lebensmittelgesetz. Entsprechend hat sich der Umsetzungsaufwand für Hoteliers in den letzten Jahren vervielfacht. Das lenkt die Betriebsführenden vom Kerngeschäft ab und soll möglichst vermieden werden.
HotellerieSuisse fordert deshalb, dass betriebliche Vorschriften, besonders im Lebensmittel- und Hygienebereich stets dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und Umsetzbarkeit entsprechen. Unnötige Vorschriften und Verbote sollen vermieden und Regelungen schweizweit harmonisiert werden. Staatliche Eingriffe sollen sich auf die Missbrauchsbekämpfung beschränken.
Aktuelle Entwicklungen
Das Schweizer Lebensmittelrecht wird stetig leicht angepasst, insbesondere um es an das EU-Recht anzugleichen. Das aktuelle Lebensmittelrecht ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Daraufhin wurde die Branchenleitlinie überarbeitet, vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt und zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Umstzungshilfe wurde ebenfalls angepasst und vom BLV bewilligt.
Die Vernehmlassung der letzten Revision ist im Sommer 2019 abgeschlossen worden. HotellerieSuisse hat fristgerecht Stellung genommen.