Rechtsfragen von A-Z
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A
Die eidgenössische Alkoholverwaltung, HotellerieSuisse und weitere Branchenvertreter haben in enger Zusammenarbeit Ausbildungsunterlagen zum Alkoholabgabeverbot an Jugendliche erarbeitet.
Die vier praxisnahen Module stellen Standards dar für alle, die beruflich mit der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche konfrontiert sind. Sie richten sich insbesondere an Führungsverantwortliche, Mitarbeitende und Lernende im Detailhandel und im Gastgewerbe. Modul 4, Informationen für Lernende, ist Bestandteil des Unterrichtes in den Schulhotels.
Der Vertrag zwischen Hotelier und Gast kommt zustande, wenn sich die Parteien über alle wichtigen Punkte des Aufenthaltes geeinigt haben. In der Regel ist dies mit der definitiven Reservationsbestätigung der Fall. Gäste gehen jedoch oft davon aus, dass sie Reservationen jederzeit kostenlos stornieren können. Der Hotelier sollte daher die Gäste darauf aufmerksam machen, dass bei einer Stornierung Annullationskosten entstehen.
Ausgehend vom Grundsatz «Verträge sind zu halten» hat eine einseitige Vertragsauflösung grundsätzlich Schadenersatzfolgen. Falls ein Gast den Aufenthalt annulliert, hat er dem Hotelier den durch die Annullation entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Schadensberechnung ist aber relativ schwierig, weshalb hoteleigene Annullationsbestimmungen wichtig sind. Diese berücksichtigen die hotelspezifischen Gegebenheiten wie bspw. Gästestruktur, saisonale Auslastung und Buchungsverhalten der Gäste. Eine klare schriftliche Kommunikation der Bestimmungen trägt zum kompetenten Image eines Hotels bei und hilft unliebsame Streitigkeiten zu vermeiden.
Beispiele für Annullationsbestimmungen
Die nachfolgenden Beispiele sind als Arbeitshilfe beim Ausarbeiten von hoteleigenen Bedingungen gedacht.
Die Rechtsberatung übernimmt für Sie gerne auf Mandatsbasis die Ausarbeitung von Annullationsbestimmungen, die auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind.
Annullationen aus Gründen höherer Gewalt
Falls Gäste aus Gründen höherer Gewalt nicht anreisen können und ihren Aufenthalt annullieren, ist es je nach Sachverhalt möglich, dass sie keine Annullationskosten zahlen müssen.
Das Arbeitsgesetz regelt die Arbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden, die Nacht- und Sonntagsarbeit und enthält weitere Schutzbestimmungen. Diese Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sind zwingend und dürfen in einem individuellen Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden.
Einen Überblick über die Bestimmungen in unserer Branche für jugendliche und erwachsene Arbeitnehmende finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Das Arbeitsgesetz und die massgeblichen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft seco.
Arbeitssicherheit beschreibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. HotellerieSuisse empfiehlt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den Anschluss an die Branchenlösung des Gastgewerbes. Diese besteht aus der KOPAS-Ausbildung und dem Erwerb der Betriebsanleitung Arbeitssicherheit im Gastgewerbe (gelber Ordner). Die KOPAS-Person wird in einem obligatorischen 1-tägigen Kurs ausgebildet.
Weiterführende Links:
Hier finden Sie Musterverträge zum L-GAV in Deutsch.
Die Musterverträge 2020 beinhalten den neuen AHV-Ansatz.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitszeitkontrolle zu führen. HotellerieSuisse stellt Interessierten eine Excel-Tabelle zur Berechnung der Arbeitszeit zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Arbeitszeitkontrolle nicht alle arbeitsgesetzlichen Vorschriften abdeckt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor dem Ausfüllen der Excel-Tabelle unsere Anleitung genau zu lesen. HotellerieSuisse hat die Excel-Version nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. HotellerieSuisse übernimmt keine Haftung für allfällige Fehler.
Softwarelösung für praxiserprobte Arbeitszeitkontrolle
Die zusammen mit der Firma Mirus entwickelte «Mirus Arbeitszeitkontrolle» ist benutzerfreundlich und effizient. Sie lässt sich auf Wunsch mit den anderen Mirus-Programmen kombinieren.
Bei Fragen hilft die Mirus Software AG unter Telefon +41 81 415 66 88.
Der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird im L-GAV eine grosse Bedeutung beigemessen. Durch die mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten sowie eine Kompensation des Lohnausfalls stellen die Sozialpartner gemeinsam sicher, dass sich Bildung im Schweizer Gastgewerbe lohnt.
Informationen zum konkreten Vorgehen zur Rückerstattung der Ausbildungskosten finden Sie in untenstehender Broschüre und auf der Internetseite von Hotel & Gastro Formation.
Informationen zur Personenfreizügigkeit sowie zu den Drittstaatsangehörigen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
HotellerieSuisse ist Partner des TAK-Dialoges Integration des Bundes. Sie finden den entsprechenden Link und Dokumente dazu unter dem Punkt Integrationsmassnahmen.
B
Bettwanzen sind trotz des hohen Hygienestandards im Beherbergungsgewerbe weltweit auf dem Vormarsch. Die Rückkehr der Bettwanzen ist dabei auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen. HotellerieSuisse empfiehlt im Merkblatt diverse Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen.
D
Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam geworden. Auch wenn es sich um eine europäische Regelung handelt, hat sie teilweise auch direkte Auswirkungen auf Schweizer Betriebe.
HotellerieSuisse hat aus diesem Grund ein Merkblatt verfasst, das Ihnen einen ersten Überblick über die neuen Regelungen und Tipps für die Vorgehensweise bieten soll. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Merkblatt um eine Momentaufnahme handelt und sich einige Auslegungsfragen erst mit der Zeit klären werden.
- Merkblatt EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- HOTREC guidelines on the General Data Protection Regulation
- www.edoeb.admin.ch
F
Für die Beschäftigung von Fachpersonal aus Drittstaaten hat das Staatssekretariat für Migration für das Gastgewerbe Ausnahmen vom strengen Zulassungsprinzip vorgesehen. Diese sind in den Weisungen des SEM zu finden.
Branchenregelungen bestehen schon seit langer Zeit in den Bereichen Spezialitätenköche und gastgewerbliche Praktikanten. Seit 2009 gelten auch Sonderbestimmungen für Fachpersonal in Wellnesshotels, die von HotellerieSuisse klassiert werden.
Die Gesuche für Spezialitätenköche und gastgewerbliche Praktikanten müssen über die Rechtsberatung von HotellerieSuisse beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden.
Hier finden Sie die entsprechenden Auszüge aus den Weisungen.
G
Der Geldwechsel im Hotel ist erlaubt unter folgenden Bedingungen:
- Der Hotelier führt pro Gast einzelne oder mehrere miteinander verbundene Geldwechselgeschäfte durch, welche den Betrag von CHF 5000.00 nicht übersteigen und
- der Bruttogewinn aus dem Geldwechsel beträgt nicht mehr als 10% des Unternehmensgewinnes pro Kalenderjahr.
Auch die Bezahlung von Dienstleistungen oder Waren in einer Währung mit Rückgeld in einer anderen Währung ist dem Geldwäschereigesetz nicht unterstellt. Wird hingegen mit einem solchen Geschäft nicht in erster Linie der Erwerb einer Dienstleistung oder einer Ware beabsichtigt, sondern ein Geldwechsel, liegt faktisch eine dem Geldwäschereigesetz unterstellte Geldwechseltätigkeit vor. Ein Indiz für ein Umgehungsgeschäft ist insbesondere dann gegeben, wenn zwischen dem bezahlten Geldbetrag und dem effektiven Preis der Dienstleistung oder Ware ein offensichtliches Missverhältnis besteht.
H
Haftung des Hoteliers für die Gegenstände und Fahrzeuge der Hotelgäste
I Mitteilungspflicht des Gastes
Bei abhanden gekommenen oder zerstörten Gegenständen schreibt das Gesetz vor (Art. 489 Abs.1 OR), dass der Schaden sofort nach dessen Entdeckung dem Hotelier angezeigt werden muss.
II Haftung für Gegenstände der Gäste
Eine Übersichtstabelle über die Haftung des Hoteliers finden Sie untenstehend.
III Haftung für Motorfahrzeuge der Gäste
Bei der Haftung für Schäden an Motorfahrzeugen von Gästen ist ausschlaggebend, wo das Fahrzeug abgestellt wird:
Hotelgarage oder geschlossener Parkplatz
Der Hotelier haftet in vollem Umfang für die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung des Fahrzeuges, wenn ihn oder sein Personal ein Verschulden trifft. Gelingt der Nachweis der Schuldlosigkeit, haftet er nur bis zum Betrag von 1000 Franken.
Wird das Fahrzeug von einem Dritten oder von einem Angestellten benutzt oder entwendet, dann haftet der Hotelier aber in jedem Fall, weil er dafür verantwortlich ist, dass kein unbefugter Dritter aus der Garage fahren kann, und im anderen Fall, weil er für die Handlungen seiner Angestellten verantwortlich ist.
Betriebseigener, nicht geschlossener Parkplatz
Hier haftet der Hotelier nur als Werkeigentümer für sog. Werkmängel wie bspw. einen herabfallenden Dachziegel, der ein parkiertes Fahrzeug beschädigt. Nicht haftbar ist der Hotelier für durch andere Fahrzeuge zugefügte Schäden und insbesondere nicht für Diebstahl.
Strasse
Für die von Gästen auf öffentlichen Strassen parkierten Fahrzeuge haftet der Hotelier nicht.
J
Für Jugendliche und Lernende gelten nach Arbeitsgesetz spezielle Schutzbestimmungen. Hier finden Sie die Broschüre der Rechtsberatung dazu sowie die Lernendenvereinbarung mit den Anstellungsbedingungen der Lernenden in unserer Branche.
Die Bestimmungen über die Abgabe von Alkohol an Jugendliche finden Sie unter der Rubrik Alkoholgesetzgebung.
K
Grundsätzliches
Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Mit der KAE bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte.
Das SECO hat die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle, die auf Devisenschwankungen zurückzuführen sind, als anrechenbar zu erachten. Sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werden somit Gesuche um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung aufgrund von Wechselkursschwankungen ab sofort gutgeheissen. Damit steht den angesichts der starken Aufwertung des Frankens stark herausgeforderten Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur Verfügung, das sich in der Finanzkrise ab 2008 bewährt hatte. (BFI, 27.01.15)
Antrag auf Kurzarbeit
Die Geltendmachung von Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Zuständig ist die kantonale Amtsstelle jenes Kantons, in welchem der Betrieb oder die Betriebsabteilung den Sitz hat.
Leistungen
Die Kurzarbeitsentschädigung wird dem Arbeitgeber ausbezahlt. Sie beträgt nach Ablauf einer Karenzzeit noch 80 Prozent des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls.
M
Die Übersicht über die Mindestlöhne finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Das Informationsportal «compasso» bietet Informationen zum Umgang mit Mitarbeitenden, die eine veränderte Leistungsfähigkeit zeigen, bei der Einstellung von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung oder bei Fragen zu möglichen Unterstützungsangeboten, wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind.
- Ratgeber Sozialversicherungen für KMU (BSV)
- Informationsportal für Arbeitgeber compasso
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Mobbing und sexueller Belästigung verpflichtet. Anhaltende Konfliktsituationen wie Mobbing können schwerwiegende Folgen haben. Fachleute schätzen, dass ein Mobbingfall etwa ein Jahressalär kostet.
Hier finden Sie Informationsunterlagen des Staatssekretariates für Wirtschaft seco über den Umgang mit Mobbing und sexueller Belästigung in einem Betrieb.
Für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen gelten spezielle Schutzvorschriften. Diese sind im Arbeitsgesetz, seinen Verordnungen und in der Mutterschutzverordnung geregelt. So darf die Arbeitnehmerin bspw. nur maximal neun Stunden pro Tag beschäftigt werden. Die Übersichtstafel informiert Sie über die Schutzmassnahmen.
Ist die Mitarbeiterin aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben, hat sie Anspruch auf Krankentaggelder nach Art. 23 L-GAV.
Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und die Mutterschaftsentschädigung nach Erwerbsersatzordnung EO. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Lohnes.
Seit dem 1. Juni 2014 gelten neue Regelungen über bezahlte Stillzeit. Die genaue Regelung finden Sie unter dem Titel bezahlte Stillzeiten 2014.
P
Ab dem 1. April 2012 wurde das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in Kraft gesetzt. Für den Hotelier entfällt die Pflicht, die Zimmerpreise im Zimmer selbst anzuschreiben, der Gast muss jedoch weiterhin umfassend über den Gesamtpreis der bezogenen Leistungen informiert werden.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen es zudem, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen, unhaltbare Gewinnversprechen und unerbetene Telefonanrufe vorzugehen.
S
Ganzjahresbetriebe mit erheblichen Umsatzschwankungen können ebenfalls von der Kontrollstelle des L-GAV als Saisonbetriebe zugelassen werden und somit von der erhöhten Wochenarbeitszeit von 43,5 Stunden profitieren.
Als Saisonbetriebe gelten (Anhang 1 Ziff. II L-GAV)
1. die Betriebe, die nur während bestimmten Zeiten des Jahres geöffnet sind und eine oder mehrere Hochsaisonzeiten aufweisen;
2. die Betriebe, die das ganze Jahr geöffnet sind und eine oder mehrere Hochsaisonzeiten von gesamthaft mindestens 3 und höchstens 9 Monaten gemäss folgender Berechnung aufweisen:
Hochsaisonzeiten sind die Monate, deren durchschnittlicher Monatsumsatz über dem durchschnittlichen Umsatz des ganzen Jahres liegen und deren durchschnittlicher Monatsumsatz während den Monaten der Hochsaison mindestens 35% höher ist als der durchschnittliche Monatsumsatz in den übrigen Monaten.
Um zu testen, ob Ihr Betrieb die Anforderungen an einen Saisonbetrieb mit Umsatzschwankungen erfüllt, können Sie Ihre Zahlen im untenstehenden Excel-Saisonrechner testen.
Anträge zur Erteilung des Saisonprivilegs
Wichtig: diese Regelung gilt nur für die Umsatz-Saisonbetriebe, die ganzjährig geöffnet sind. Die traditionellen Saisonbetriebe (vgl. oben Ziffer 1) fallen automatisch unter die Kategorie Saisonbetrieb.
Anträge zur Erteilung des Saisonprivilegs an Betriebe mit Umsatzschwankungen sind an die Kontrollstelle des L-GAV in Basel zu richten. Dem Gesuch sind, nach Monat aufgelistet, die Umsatzzahlen der letzten zwei Kalenderjahre (1. Januar – 31. Dezember) vor der Einreichung des Antrages beizulegen.
Ein Gesuch um Zulassung als Saisonbetrieb kann jedes Jahr neu eingereicht werden. Bei Neueröffnungen entscheidet die Kontrollstelle aufgrund eingereichter Budgetzahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2022 finden Sie im unten stehenden Überblick.
Der «Ratgeber Sozialversicherung» bietet KMU neben einem umfassenden Überblick auch nützliche Hilfe im Umgang mit Sozialversicherungen.
(u.a. Musterbriefe sowie Adress- und Rechtsmittelverzeichnis im Serviceteil)
Die Stellenmeldepflicht wurde als Folge der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt und gilt ab dem 1. Juli 2018.
U
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, muss der Arbeitgeber die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für Unterkunft und Verpflegung abziehen.
Dem Mitarbeitenden dürfen nur die effektiv eingenommenen Mahlzeiten abgezogen werden. Während der Ferien, Krankheit, Mutterschaft etc. sind grundsätzlich auch die pauschalen Abzüge anzupassen.
Die Mitarbeitenden sind nicht verpflichtet, sich im Betrieb zu verpflegen.
Für die Nutzung an urheberrechtlich geschützten Werken muss der Nutzer Gebühren entrichen. Vergütungen für die Nutzung der geschützten Werke dürfen nur durch die sog. Verwertungsgesellschaften eingezogen werden. Die Höhe der Gebühren wird aufgrund von gemeinsamen Tarifen (GT) berechnet, die mit den Nutzerverbänden ausgehandelt werden. Die Tarife werden periodisch überprüft und neu ausgehandelt. HotellerieSuisse lässt sich in den Verhandlungen durch den Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer DUN professionell vertreten.
Z
Die Verordnung über die Verwaltung der Schweizer Armee regelt unter anderem die Preise, die pro Armeeangehöriger bzw. -angehörige pro Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, zur Verfügung stehen. Per 1. Januar 2023 wurden die Ansätze für Übernachtungen vom Bundesrat geändert. Die Änderungen haben wir im Merkblatt «Zimmerpreise für Angehörige der Armee» festgehalten.
Neben den aktuellen maximalen Ansätze pro Armeeangehörigen finden Sie im Merkblatt eine Übersicht, was es bei der Beherbergung der Armee zu beachten gilt und welche Vorteile eine Zusammenarbeit mit der Armee Ihrem Betrieb bietet. So ist es beispielsweise nicht zulässig, mehr als den ortsüblichen Zimmerpreis zu verlangen – auch wenn der Armee ein grösseres Budget pro Person zur Verfügung steht. Andererseits lohnt es sich, die Preise für die Beherbergung von Armeeangehörigen anzupassen, sollte der ortsübliche Zimmerpreis über dem Tagesbudget der Armee liegen. Denn die Armee bietet Ihrem Betrieb im Gegenzug bei Wiederholungs- und Ausbildungskursen eine gesicherte, längerfristige Auslastung.