Das Covid-19-Gesetz schafft Sicherheit und gibt Perspektiven
Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das Covid-19-Gesetz ab. Die umfangreichen Finanzhilfen, die der Branche in der aktuellen Situation Sicherheit geben, stehen auf dem Spiel.
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Der Bund stellt notleidenden Unternehmen, Vereinen und Menschen rund 35 Milliarden Franken im Rahmen des Covid-19-Gesetzes zur Verfügung. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf diese finanziellen Hilfen des Bundes angewiesen. Deshalb sagt HotellerieSuisse klar JA zum Covid-Gesetz.
Kritiker des Covid-Gesetzes haben im Januar 2021 das Referendum ergriffen. Deshalb kommt die Vorlage am 13. Juni vors Volk. Bei einem Nein würden per 25. September 2021 sämtliche Massnahmen hinfällig, die im Gesetz geregelt sind– insbesondere die Wirtschaftshilfen.
Das Covid-19-Gesetz schafft Planungssicherheit
«Die Unterstützungsmassnahmen haben sehr geholfen. So haben die Covid-Kredite die Liquiditätsengpässe überbrückt und die Kurzarbeit gab eine gewisse Planungssicherheit für sehr viele Betriebe», sagt Urs Zimmermann, Vize-Präsident von HotellerieSuisse und Besitzer des Hotels Della Valle in Brione s. Minusio. Damit verdeutlicht der Vize-Präsident des Verbands wie wichtig der gesetzlich geregelte Anspruch auf Unterstützungsleistungen in einer Pandemiesituation ist und bisher eine Konkurswelle verhindert hat. So schafft das Covid-Gesetz Rechts- und Planungssicherheit. «Nach dem Krisenjahr 2020, das von Unsicherheiten geprägt war und uns Hoteliers und Hotelièren enorm viel Energie gekostet hat, brauchen wir jetzt diese Sicherheit», sagt Urs Zimmermann.
Angemessene Kompensationen für krisenbedingte Verluste
Viele der sanitären Massnahmen – wie etwas das Maskentragen – werden über das Epidemiengesetz geregelt und stehen daher nicht zur Abstimmung. Kern des Covid-19-Gesetzes sind die umfangreichen Finanzhilfen, die der Bundesrat seit Ausbruch der Coronapandemie beschlossen hat, um deren wirtschaftliche Folgen abzufedern. Die Beherbergungsbranche wird dank diesen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen (Kredite, Kurzarbeit, Härtefälle) angemessen für die krisenbedingten Verluste kompensiert. «Das wichtige Instrument der Kurzarbeit hat den Betrieben enorm geholfen, war jedoch nicht ausreichend. Der intensive Austausch mit meinen Kollegen in Basel hat mir ebenfalls verdeutlicht, wie dringend nötig die zusätzlichen finanziellen Hilfen waren und es nach wie vor sind. Wir als Branche sind daher sehr dankbar für diese so notwendigen Unterstützungen», sagt Angela Lilienthal, Hotelière und Vorstandsmitglied des Regionalverband Basel und Region und verdeutlicht die Wichtigkeit des Gesetzes für die Branche und vor allem die stark gebeutelte Städtehotellerie.
Auch Gilles Rangon, Direktor im Hôtel Eden in Genf und Präsident des Regionalverbands Genf macht auf die dramatische Situation in den Städten aufmerksam. In Genf sind die Logiernächte um 67 Prozent eingebrochen und seit er sein Hotel im Juni 2020 wieder geöffnet hat, lag die Belegung stets zwischen 10 und 20 Prozent: «Das Jahr 2020 geht definitiv als Annus Horribilis in die Geschichtsbücher ein.» Der gesamte nationale und vor allem der für Genf wichtige internationale MICE-Tourismus ist vollständig eingebrochen. «Hier hat uns vor allem auch die Kurzarbeitsentschädigung geholfen, einen Teil der Verluste des letzten Jahrs zu kompensieren», sagt Gilles Rangon. Eine Erholung der Situation scheint jedoch nicht in greifbarer Nähe. Deshalb ist es für den Genfer Hotelier essenziell, dass die wirtschaftlichen Hilfen weiterbestehen: «Fällt das Covid-19-Gesetz und somit alle Hilfsmassnahmen des Bundes per 25. September 2021 weg, ist das der Beginn einer riesigen Katastrophe für viele Betriebe.»
Touristische Wertschöpfungskette in Gefahr
Angela Lilienthal macht zusätzlich auf die zeitlich Unsicherheit aufmerksam: «Das Notrecht ist auf sechs Monate befristet, eine Pandemie und deren Auswirkungen halten sich jedoch nicht an einen zeitlich definierten Rahmen. Ich halte es daher für absolut überlebensnotwendig, dass das Covid-19-Gesetz bestehen bleibt, wenn wir die Infrastruktur der Innenstädte nicht aufs Spiel setzten wollen.» Die gesamte touristische Wertschöpfungskette profitiert von der Unterstützung. Denn nicht zuletzt sind neben den wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen der Kurzarbeit, Härtefallentschädigung und EO-Entschädigung auch die Unterstützungsprogramme für Kultur, Sport und Medien im Covid-19-Gesetz geregelt. Auch diese würden bei einer Ablehnung per 25. September 2021 wegfallen. Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie weiterhin mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das bestehende Epidemiengesetz stützen, also etwa Läden und Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten.
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Fragwürdige Argumente der Gegner
Nebst den wirtschaftlichen Hilfsinstrumenten beinhaltet das Covid-19-Gesetz sanitäre Weisungen und Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, soweit diese nicht im Epidemiengesetz geregelt sind, Bestimmungen zum Testen und Impfen sowie zum Einreiseregime und verfahrensrechtlichen Massnahmen. Das Referendumskomitee kritisiert, das neue Gesetz sei sehr rasch erarbeitet und am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Doch diese Argumente sind nicht stichhaltig, denn sämtliche rechtlichen Vorgaben bei der Erarbeitung des Gesetzes wurden eingehalten und der Einbezug von Parlament, Kantonen und Sozialpartnern gewährleistet. Das Covid-19-Gesetz überführt viel mehr die notwendigen Schutz- und Wirtschaftsmassnahmen in das ordentliche Recht, nachdem der Bundesrat zu Beginn der Krise notrechtlich agieren musste.
Als Teil einer breiten Allianz «JA zum Covid-Gesetz» engagiert sich HotellerieSuisse aus diesem Grund gemeinsam mit weiteren Verbänden für ein JA zum Covid-Gesetz.